**TOPP BAUPLATZ mit RHEINBLICK und zusätzlichem, freien MFH**

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Exposé: **TOPP BAUPLATZ mit RHEINBLICK und zusätzlichem, freien MFH**

PLZ /Ort:

78266 Büsingen am Hochrhein

Kaufpreis

1.867.000,00 €

Wohnfläche

322,00 m²

Zimmer

15

Grundstücksfläche

1.554,00 m²

Flächen

Wohnfläche:

322,00 m²

Nutzfläche:

202,85 m²

Grundstücksfläche:

1.554,00 m²

Preise

Kaufpreis:

1.867.000,00 €

Vermittl.-Provision:

Käuferprovision 3,00 %

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 731

Objekttyp:

Mehrfamilienhaus

Heizungsart:

Zentralheizung

Befeuerung:

Öl

Boden:

Estrich

Bad:

Fenster

Küche:

Offene Küche

Garagen (Anz.):

3

Zimmer:

15

Schlafzimmer:

8

Badezimmer:

5

Baujahr:

1973

nur Nichtraucher:

1

Energiepass

Art:

Bedarf

Gültig bis:

2033-01-17

Endenergiebedarf:

207.00

Baujahr:

1973

Jahrgang:

2014

Gebäudeart:

wohn

Ausstattung

Immobilien AusstattungKamin

Immobilien AusstattungGartennutzung

Objektbeschreibung

**Ob Villa, Einfamilien- oder Mehrfamilienhaus, hier ist alles möglich, in jedem Fall aber ist der RHEINBLICK inklusive**

**Schaffen Sie sich doch Ihr eigenes Domizil und genießen dann den wunderschönen Blick auf den Rhein**

In Büsingen, direkt am Rhein gelegen, haben Sie hier die einmalige Möglichkeit, einen Rheinblick - Neubau nach Ihren Vorstellungen zu erstellen und das im unteren Grundstücksteil gelegene, MIETERFREIE 5 FAMILIENHAUS gewinnbringend zu verändern.

Möglich wäre hier z.B. die Umwandlung des Gebäudes in 5-6 Eigentumswohnungen mit Premium- Rheinblick, oder die Sanierung des Gebäudes mit anschließender Vermietung.
Wie auch immer, in jedem Fall wäre es sicher keine schlechte Idee, diese gewinnbringende Investition durchzudenken!
Eine Grundstücksteilung dieses insgesamt 1554 m² großen Südgrundstück könnten Sie als Eigentümer danach dann ja ebenfalls andenken.

Sie sind interessiert? Prima, Ihr SCHNELLKONTAKT zu uns lautet:
0172 - 216 24 07 für Deutschland und
079 - 250 92 10 für die Schweiz.

DER BAUPLATZ IM ÜBERBLICK:
Oberhalb des mieterfreien 5 Familienhauses gelegen, wartet dieser 1A Grundstücksteil mit seinem stattlichen Baufenster auf seine neue Bestimmung. Mittelgradig hanglagig, gen Süden ausgerichtet und mit einem sagenhaften Blick auf den Rhein, wären hier neben einem weiteren Mehrfamilienhaus auch eine schicke Villa, oder ein Projekt für Eigentumswohnungen denkbar.
Die Bebauung richtet sich nach dem aktuell gültigen Bebauungsplan (Auf dem Gries und Wiesle) der Gemeinde Büsingen.
Die Eckdaten in Kürze: Allgemeines Wohngebiet, Grundflächenzahl GFZ: 0,35, Geschossflächenzahl GFZ: II (2).

DAS MEHRFAMILIENHAUS IM ÜBERBLICK:
Dieses 1973 entstandene 5 Familienhaus ist aktuell mieterfrei und verfügt von jeder Wohneinheit aus über einen sensationellen Blick auf den Rhein!
Aufgrund der Halbgeschosse im Gebäude befindet sich pro Etage nur je eine Wohnung, das Sockelgeschoss umfasst zudem 3 Garagen, 3 Kellerabteile, 2 Hobbyräume und die üblichen Allgemeinflächen, wie die Waschküche, den eigentlichen Zugangsbereich, sowie den Heizungsraum.
3 weitere Kellerverschläge mit Naturboden liegen in der westlichen Teilunterkellerung des Gebäudes.
Wäre das nicht etwas zum Herrichten als Renditeobjekt oder als Projekt für exklusive Eigentumswohnungen? Entscheiden Sie selbst, in jedem Fall aber, hat der neue Eigentümer der Liegenschaft auch die Möglichkeit zur Anmietung eines gemeindeeigenen Bootspfahls, direkt vor dem Haus!!

Lage

Einzigartige Lage direkt am Rhein, im alten Teil des Bioenergiedorfes Büsingen, nahe des Bürgerhauses, der Sparkasse, der Post, des kleinen Einkaufsladens, der Bushaltestelle Richtung Schaffhausen, Ramsen oder Gottmadingen, der Rheinmühle als gehobenem Büsinger Restaurant, dem Kindergarten samt U3 Bereich, der Grundschule mit angeschlossener Sporthalle, dem Rheinschwimmbad, und und und.
Die Schweiz, und damit Schaffhausen mit seinem berühmten Rheinfall, sind mit dem Stadtbus in weniger als 5 Minuten, zu Fuß entlang des wunderschönen Rheinweges in ca. 35 Minuten zu erreichen.
Der Bodensee, Radolfzell, Konstanz, Singen sowie Winterthur und Zürich, sind von hier aus ebenfalls bequem und in kurzer Zeit zu erreichen.

Ausstattung

Das MFH ist normal ausgestattet und den neuen, energetischen Standards anzupassen. Die Fenster sind überwiegend baujahrtypisch, die Unterschalung im Dachbereich mit Eternit erstellt. 2014 wurde eine neue Ölzentralheizung installiert, die nach wie vor gewartet wird und einwandfrei funktioniert. Fort folgend wurde auch eine neue Hauseingangs- und Gartentür eingebaut, ein Treppenlift vom Eingangsbereich bis zum 2. OG ist ebenfalls vorhanden. Das Haus wird wegen der nötigen Maßnahmen als Sanierungsobjekt verkauft.

Die Wohneinheiten im Überblick.
EG 2 Zimmerwohnung (Ost) mit separatem Hauseingang, Wfl. ca. 40 m².
EG 2 Zimmerwohnung (West) mit Zugang vom Treppenhaus und eigenem Ausgang zum Garten, Wfl. ca. 55 m².
1. OG 3,5 Zimmerwohnung mit Zugang vom Treppenhaus, WFL. ca. 65 m².
2. OG 2 Zimmerwohnung (West) mit Zugang vom Treppenhaus, WFL. ca. 58 m².
2. OG 4,5 Zimmerwohnung mit Zugang vom Treppenhaus, Wfl. ca. 105 m².
Das Dachgeschoss ist unausgebaut und bietet weiteres Ausbaupotential.
Ein Sasaganschluss für Internet, TV und CH Telefon, liegt im Haus.

Für weitere Informationen zum Objekt oder die Vereinbarung eines Begehungstermins nehmen Sie doch bitte nochmals Kontakt mit uns auf.

Sonstige Angaben

Zum MFH liegen umfassende Unterlagen zu den Originalbauplänen, samt , Schnitten, statischen Berechnungen und Leitungsplänen vor.
Bezüglich der zusätzlichen Bebauungsmöglichkeit im oberen Grundstücksteil liegen auch die Pläne der anliegenden Medien für die Schaffhauser Str. und die Wieslestraße vor.
Baulasten am Grundstück sind laut der Eigentümer, sowie der Aussagen der Gemeinde keine eingetragen.





Häuser Büsingen am Hochrhein

Weitere Inserate zum mieten und kaufen finden sich unter Büsingen am Hochrhein. Das Bundesland dieses Onlineinserats ist Baden-Württemberg.


Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein hat diese Immobilie hochgeladen.


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Anbieter

Logo TD Immobilienconsulting

TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Telefon:

Maklerwebsite:

www.immobilien-wunsch.com

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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