**AUFGEPASST**LADENLOKAL an 1A Standort in Büsingen**

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Exposé: **AUFGEPASST**LADENLOKAL an 1A Standort in Büsingen**

Strasse:

Junkerstraße 64

PLZ /Ort:

78266 Büsingen am Hochrhein

Kaltmiete

800,00 €

Gesamtfläche

95,00 m²

Gesamtfläche

95,00 m²

Flächen

Fensterfront (lm):

7.50

Fensterfront (qm):

7,50 m²

Gesamtfläche:

95,00 m²

Preise

Kaltmiete:

800,00 €

Nebenkosten:

150,00 €

Vermittl.-Provision:

1,08 Monatsmieten inkl. der gesetzl. MwSt.

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 846

Objekttyp:

Ladenlokal

Boden:

Kunststoff

Zustand:

nach Vereinbarung

Energiepass

Jahrgang:

ohne

Gebäudeart:

nichtwohn

Ausstattung

Objektbeschreibung

**ENDLICH DAS EIGENE GESCHÄFT**
**NUTZEN SIE DIESE EINMALIGE GELEGENHEIT**

Das gibt es nicht allzu oft, also greifen Sie zu!
Im Ortskern der einzigen Deutschen Exklave in der Schweiz gelegen, steht aktuell die Neuverpachtung dieser traditionsreichen Geschäftsräume an.
Seit nahezu 150 Jahren hier ansässig (bis dato als Lebensmittelgeschäft geführt) und in bester Zentrumslage (30er Zone) nahe des Bürgerhauses, des Seniorenheims (direkt nebenan!!), der Kunstgalerie, der Post, der Sparkasse, dem Kindergarten, der Grundschule, der Bushaltestellen Richtung Deutschland und der Schweiz, sowie des Strandbades und des Sportplatzes gelegen, könnten Sie sich hier Ihren Traum von der Selbständigkeit verwirklichen.

Haben Sie Lust an selbständiger Arbeit, verfügen über betriebswirtschaftliches Denken und möchten sich Ihre Existenz mit Leidenschaft und Engagement in einem charmanten, dörflichen Umfeld aufbauen?
Wenn ja, dann melden Sie sich doch gern bei uns, denn dann sind Sie hier genau richtig.

Interesse?? Nur zu, wir freuen uns auf Sie!!
Ihr Schnellkontakt zu uns lautet: +49 172 - 216 24 07 für Anrufe aus Deutschland
und +41 79 250 92 10 für Kontakte aus der Schweiz.

Ausstattung

Die Nutzung der 4 separaten Räume definieren Sie doch gern nach Ihren eigenen Vorstellungen und schaffen sich so Ihr eigenes Reich. Diverse Einrichtungsgegenstände werden auf Wunsch ohne Mehrkosten zur Übernahme angeboten. Ein Internetanschluss (Schweizer SASAG) ist natürlich vorhanden, die Schaufenster und Eingangstür, sowie eine separate Toilette, wurden erst vor kurzem erneuert, bzw. saniert.
Weitere Lagerflächen im Keller und im Schopf neben dem Hauptgebäude stehen dem neuen Pächter auf Wunsch ebenfalls zur Verfügung.





Gewerbe Immobilien Büsingen am Hochrhein

Weitere Inserate zum mieten und kaufen finden sich unter Büsingen am Hochrhein. Weitere Objekte sind unter Baden-Württemberg auffindbar.


TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein ist der Inserent dieses Angebots.


Synonyme zur Suche Büsingen am Hochrhein Gewerbe Immobilien:

Büsingen am Hochrhein Immobilien für Unternehmen, Gewerbeimmobilien mieten Büsingen am Hochrhein, Industrie Immobilien Büsingen am Hochrhein


Anbieter

Logo TD Immobilienconsulting

TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Telefon:

Maklerwebsite:

www.immobilien-wunsch.com

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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